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e-dec Web – Hintergründe und aktuelle Informationen
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Seit letztem Herbst steht die lange erwartete Internetapplikation „e-dec Web“ der Eidg. Zollverwaltung den Interessierten in einer ersten Version zur Verfügung. Auf diesen Moment haben viele Firmen gewartet, die sich bisher nicht für eine e-dec Lösung entscheiden konnten. Wir möchten Sie deshalb über die Möglichkeiten und Einschränkungen informieren, denn mit Erscheinen dieser Lösung dürfte der Entscheid, das EDV-Obligatorium definitiv per 1.1.2013 einzuführen, gefallen sein.
Mit der über das Portal der EZV gratis herunterzuladenden Applikation soll den „nicht-berufsmässigen“ Zollanmeldern die Möglichkeit geboten werden, ihre Zollanmeldungen von einem frei wählbaren Ort aus zu erstellen und an die EZV übermitteln zu können. Was genau die EZV unter einem „nicht-berufsmässigen“ Zollanmelder versteht, ist nicht klar, doch hat sie sich das Recht herausgenommen, e-dec Web Anwender auch anzuweisen, das „normale“ e-dec Verfahren mit einer entsprechenden Software zu nutzen.
e-dec Web kann wohl am treffendsten mit dem Begriff „elektronische Speicherschreibmaschine“ umschrieben werden. Die Anwendung ist für jedermann kostenlos zugänglich und benötigt keine Registrierung / Zertifizierung (TIN- / Spediteurnummer). Zum Einstieg empfiehlt es sich, mit der ebenfalls zur Verfügung gestellten Testumgebung zu üben. Die dort eingegebenen Daten werden von der EZV weder registriert noch ausgewertet. Die Applikation ist gut gemacht und einfach zu bedienen. Der Anwender wird dabei durch sinnvolle Hilfefunktionen unterstützt, sodass EDV-technisch keine grösseren Herausforderungen auftauchen sollten. Doch zeigt sich schnell, dass auch mit dieser einfach zu handhabenden Software ein nicht unerhebliches Zollwissen vorhanden sein muss für eine korrekte Deklaration. Deshalb bieten wir unsere beliebten e-dec Exportseminare auch dieses Jahr weiterhin in aktualisierter Form an. Hat man alle Daten in die Masken eingegeben, so kann man sie einfach an den Zollrechner übermitteln und erhält bei erfolgreich durchlaufener Plausibilisierung dann die Ausfuhrliste, die man dem Abholer mitgeben kann. Danach kann der Vorgang als Vorlage abgespeichert werden, damit diese Vorlage bei der nächsten Anmeldung geladen werden kann und nicht mehr alle Daten (wie z.B. Versender) eingetippt werden müssen. Allerdings können diese Vorlagen nur auf dem lokalen PC gespeichert werden und unterliegen auch sonst gewissen Limitationen. Nebst diesen Beschränkungen ist es aber auch nicht möglich, bereits übermittelte Anmeldungen zu korrigieren. Auch dafür gibt es „Workarounds“, doch stösst man dann schnell an Grenzen. Diese Grenzen wurden von der EZV wohl bewusst gewählt, denn sonst wäre der Programmieraufwand noch viel grösser geworden – und das EDV-Obligatorium könnte noch später durchgesetzt werden.
Professionelle Anwender, die eine weitergehende Lösung benötigen, wie sie z.B. die Lösung ExpoWin unseres Kooperationspartners FineSolutions bereitstellt, gibt es in der Zwischenzeit einige und sind auch auf der Webseite der EZV in einer Liste abrufbar.
Bei Fragen in diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
