Unternehmen haben noch bis zum 1. März 2018 Zeit, die eigenen Prozesse auf das ausschliesslich elektronische Verfahren eVV Import umzustellen.
Anstatt die Veranlagungsverfügung auf Papier zu drucken und diese dem ZAZ-Kontoinhaber per Post zuzustellen, erstellt die Zollverwaltung künftig Veranlagungsverfügungen in Form einer digital signierten Datei. Diese wird zum Abholen per Datenleitung bereitgestellt.
Für die eVV Import gilt künftig das Holprinzip. Die berechtigten Personen Ihres Unternehmens müssen die eVV Import also zwingend regelmässig selbstabholen. Den Abholzeitpunkt bestimmen Sie selber.
Wie Sie den Übergangszeitraum des Obligatoriums nutzen können, welche Dokumente in welcher Form zur Verfügung stehen sollten und warum die digitale Archivierung der Daten so wichtig ist, zeigt Ihnen der Digitalisierungsexperte eines führenden Anbieters von globalen IT-Lösungen für Zoll- und Logistiksoftware. An diesem Seminar lernen Sie neben den rechtlichen Pflichten des Obligatoriums, die drei Möglichkeiten zur digitalen Abholung der eVV Import kennen. Profitieren Sie ausserdem von Empfehlungen und Tipps aus der Praxis!
Inhalt
Was sich konkret ändert zum 1. März 2018
Wie Sie den digitalen Weg in Zukunft nutzen können
Welche eVV Bezugsvarianten es künftig gibt
Wie Sie die Prüfspur bei Revisionen sicherstellen sollten
Warum software eine Lösung sein kann
Zielgruppe
Dieses Seminar eignet sich für Teilnehmer aus folgenden Bereichen:
Verantwortliche aus der Buchhaltung und dem Controlling
Mitarbeiter- /innen aus dem Einkauf
Mitarbeiter- /innen aus der operativen Zollabwicklung
Referent
Janine Blindenbacher, Projektleiterin eVV Import bei der AEB Schweiz AG
Kosten
Mitglieder Kooperationspartner CHF 340.- / Nichtmitglieder CHF 400.- (inkl. Dokumentation und Pausenerfrischung)